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Unfall vom...
Sehr geehrte(r) ...,
mein nicht zum Vorsteuerabzug berechtigter Mandant hat als Versicherungsnehmer des für das Leasingfahrzeug abgeschlossenen Vollkaskoversicherungsvertrags Anspruch auf Zahlung der Umsatzsteuer, die auf die Reparaturkosten entfällt (OLG Brandenburg, Urt. v. 22.08.2019 - 12 U 11/19, NJW 2019, 3795; OLG Dresden, Urt. v. 26.05.2020 - 4 U 2522/19, VersR 2020, 1178).
Die zum Totalschadensfall ergangene Rechtsprechung des BGH bestätigt ausdrücklich, dass das Sacherhaltungsinteresse des Leasingnehmers mitversichert ist.
Abweichend vom Totalschadensfall muss dieses Sacherhaltungsinteresse meines Mandanten in dem hier vorliegenden Reparaturfall als überwiegend erachtet werden, weil er nach dem von ihm abgeschlossenen Leasingvertrag verpflichtet ist, das Fahrzeug wieder instand setzen zu lassen. Erfüllt er diese Verpflichtung nicht, läuft er Gefahr, die Leasingraten weiter zahlen zu müssen, ohne als Gegenwert die Nutzung des Fahrzeugs zu erhalten.
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