Herrn/Frau
Name
Straße, Hausnr./Postfach
PLZ Ort
Ort, Datum
Unfall vom
Sehr geehrte...,
der Erstattungsanspruch meines Mandanten umfasst auch die auf die Mietwagenkosten entfallende Umsatzsteuer. VI ZR 78/75, VersR 76, 943). Der Umfang des Schadens sowie des hieraus folgenden Ersatzanspruchs ist somit aus der Person meines Mandanten zu beurteilen, der im Gegensatz zum Leasinggeber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Aus der für den Leasingvertrag typischen Aufspaltung in einen Eigentumsschaden auf der Leasinggeber- und einen Nutzungsschaden auf der Leasingnehmerseite folgt, dass es sich hier um einen originären Anspruch meines Mandanten in seiner Funktion als Leasingnehmer handelt, der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ausdrücklich anerkannt ist (BGH, Urteil vom 13.07.1976 -
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|