OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 27.10.2003
1 U 97/03
Normen:
BGB § 670 § 683 ;
Fundstellen:
OLGReport-Frankfurt 2004, 129
Vorinstanzen:
LG Gießen, vom 06.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 170/01

Ersatzpflicht des Störers von bei einem Einsatz der Berufsfeuerwehr entstandenen Schäden an Fahrzeugen

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 27.10.2003 - Aktenzeichen 1 U 97/03

DRsp Nr. 2005/3837

Ersatzpflicht des Störers von bei einem Einsatz der Berufsfeuerwehr entstandenen Schäden an Fahrzeugen

1. Ein Unfallbeteiligter ist aus dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag zum Ersatz von Schäden an Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr verpflichtet, wenn diese bei einem von ihn veranlassten Einsatz entstanden sind. 2. Dass die Schäden bei vorschriftsgemäßer Benutzung der Einrichtung des Fahrzeugs vermeidbar gewesen wären, ist unschädlich, wenn die Art und Weise des Einsatzes aus der Sicht der handelnden Bediensteten zum Zeitpunkt der Vornahme erforderlich war.