Erstattung der Umsatzsteuer bei wirtschaftlichem Totalschaden
OLG Köln, Urteil vom 24.02.2005 - Aktenzeichen 7 U 118/04
DRsp Nr. 2005/13986
Erstattung der Umsatzsteuer bei wirtschaftlichem Totalschaden
»1. Im Falle des Totalschadens eines Behördenfahrzeugs ist die im Brutto-Wiederbeschaffungswert enthaltene Umsatzsteuer nur dann von dem Schädiger zu erstatten, wenn auch tatsächlich eine Ersatzbeschaffung erfolgt.2. Auch bei unfallbedingtem Ausfall eines Behördenfahrzeugs ist jedenfalls dann eine Nutzungsausfallentschädigung zu gewähren, wenn es zu spür- und fühlbaren Beeinträchtigungen des Dienstbetriebes kommt.«