OLG Köln - Urteil vom 24.02.2005
7 U 118/04
Normen:
BGB § 249 Abs. 1, 2 S. 2 ;
Fundstellen:
DAR 2005, 286

Erstattung der Umsatzsteuer bei wirtschaftlichem Totalschaden

OLG Köln, Urteil vom 24.02.2005 - Aktenzeichen 7 U 118/04

DRsp Nr. 2005/13986

Erstattung der Umsatzsteuer bei wirtschaftlichem Totalschaden

»1. Im Falle des Totalschadens eines Behördenfahrzeugs ist die im Brutto-Wiederbeschaffungswert enthaltene Umsatzsteuer nur dann von dem Schädiger zu erstatten, wenn auch tatsächlich eine Ersatzbeschaffung erfolgt. 2. Auch bei unfallbedingtem Ausfall eines Behördenfahrzeugs ist jedenfalls dann eine Nutzungsausfallentschädigung zu gewähren, wenn es zu spür- und fühlbaren Beeinträchtigungen des Dienstbetriebes kommt.«

Normenkette:

BGB § 249 Abs. 1, 2 S. 2 ;
Fundstellen
DAR 2005, 286