1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.950,62 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 724,11 EUR seit dem 07.05.2002 bis zum 06.10.2004 sowie aus 1.950,62 EUR ab dem 06.10.2004 zu zahlen.
2. Die Beklagten zu 1) und 3) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 7.000,- EUR zu zahlen.
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