OLG Saarbrücken - Urteil vom 14.01.2003
3 U 292/02
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 ; StVG § 17 Abs. 1 ; StVG § 18 Abs. 1 Satz 1 ; BGB § 249 S. 2 ; BGB § 823 Abs. 1 ;
Fundstellen:
ZfS 2003, 308
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 19.04.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 142/01

Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Begutachtung eines Unfallschadens an einem LKW

OLG Saarbrücken, Urteil vom 14.01.2003 - Aktenzeichen 3 U 292/02

DRsp Nr. 2004/5737

Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Begutachtung eines Unfallschadens an einem LKW

1. Der Geschädigte hat nach der unfallbedingten Beschädigung eines Fahrzeugs grundsätzlich Anspruch auf Ersatz der Kosten eines zur Schadensfeststellung, insbesondere zur Schadenshöhe eingeholten Sachverständigengutachtens. 2. Die Kosten für ein derartiges Gutachten sind grundsätzlich auch dann zu ersetzen, wenn sich das Gutachten später als unrichtig erweist. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur dann gerechtfertigt, wenn dem Geschädigten bei der Auswahl eines geeigneten Sachverständigen ein Verschulden zur Last fällt.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 ; StVG § 17 Abs. 1 ; StVG § 18 Abs. 1 Satz 1 ; BGB § 249 S. 2 ; BGB § 823 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Kläger verlangt von dem Beklagten Schadenersatz wegen der Beschädigung eines Lkw.

Das Landgericht hat festgestellt: