OLG München - Endurteil vom 20.01.2022
14 U 4415/21
Normen:
BGB § 826; BGB § 31; BGB § 249; BGB § 195;
Vorinstanzen:
LG Kempten, vom 09.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 283/21

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Skoda Fabia mit einem Motor der Baureihe EA 189Einrede der VerjährungBegriff der SittenwidrigkeitUnzulässige Abschalteinrichtung

OLG München, Endurteil vom 20.01.2022 - Aktenzeichen 14 U 4415/21

DRsp Nr. 2022/14121

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Skoda Fabia mit einem Motor der Baureihe EA 189 Einrede der Verjährung Begriff der Sittenwidrigkeit Unzulässige Abschalteinrichtung

Tenor

1.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 09.06.2021, Az. 13 O 283/21, abgeändert.

1.1.

Die Beklagte wird verurteilt, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs Skoda Fabia mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer ...46 an die Klägerin 9.787,21 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz aus 10.205,43 Euro von 06.03.2021 bis 27.05.2021, aus 9.966,54 Euro von 28.05.2021 bis 16.12.2021 und aus 9.787,21 Euro seit 17.12.2021 zu zahlen.

1.2.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte seit 13.03.2021 mit der Rücknahme des in Ziffer 1.1. bezeichneten Gegenstands in Annahmeverzug befindet.

1.3.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.

Die weiter gehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

3.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 1/8, die Beklagte 7/8.

4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschluss

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 11.388,02 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 31; BGB § 249; BGB § 195;

Gründe

1. 2. 3. 4.