Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Rottweil vom 29. März 2017, Az.
Der Beklagte wird verurteilt, an das klagende Land 50,48 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 5. April 2016 zu bezahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt das klagende Land.
3. 4.
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