KG - Beschluss vom 25.08.2014
(3) 121 Ss 71/14 (84/14)
Normen:
StGB § 69a Abs. 1 S. 3; Richtlinie 2006/126/EG Art. 2 Abs. 1; Richtlinie 2006/126/EG Art. 11 Abs. 4 S. 2;
Vorinstanzen:
LG Berlin - (561) 3024 Js 12389/12 Ns (109/13) - 26.02.2014,

Fahren eines Kfz während einer im Inland festgesetzten Sperrfrist mit einer in Tschechien erworbenen FahrerlaubnisAnerkennung der von EU-Mitgliedstaaten ausgestellten FührerscheinenFestsetzung einer isolierten SperrfristEintragung der Sperrfrist im Fahreignungsregister als Voraussetzung für die Wirkung des § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 FeVMöglichkeit der Heilung eines Darstellungsmangels im angefochtenen Urteil hinsichtlich der Eintragung der Sperrfrist im Fahreignungsregister

KG, Beschluss vom 25.08.2014 - Aktenzeichen (3) 121 Ss 71/14 (84/14)

DRsp Nr. 2014/17619

Fahren eines Kfz während einer im Inland festgesetzten Sperrfrist mit einer in Tschechien erworbenen Fahrerlaubnis Anerkennung der von EU-Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheinen Festsetzung einer isolierten Sperrfrist Eintragung der Sperrfrist im Fahreignungsregister als Voraussetzung für die Wirkung des § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 FeV Möglichkeit der Heilung eines Darstellungsmangels im angefochtenen Urteil hinsichtlich der Eintragung der Sperrfrist im Fahreignungsregister

1. Wer während einer im Inland festgesetzten Sperrfrist ein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug führt, macht sich auch dann nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG strafbar, wenn er zuvor eine tschechische Fahrerlaubnis erworben hat. 2. Aus dem Urteil muss sich aber ergeben, dass die Sperrfrist im Fahreignungsregister eingetragen und nicht nach § 29 StVG getilgt ist. Die Mitteilung der Eintragung im Bundeszentralregister genügt nicht.

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 26. Februar 2014 mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Normenkette:

StGB § 69a Abs. 1 S. 3; Richtlinie 2006/126/EG Art. 2 Abs. 1; Richtlinie 2006/126/EG Art. 11 Abs. 4 S. 2;

Gründe: