Fahren ohne Fahrerlaubnis

Autor: Christian Sitter

Definition

Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.v. § 21 StVG umfasst:

das Fahren fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge ohne entsprechende Fahrerlaubnis,

mit einer unzulässigen (insbesondere ausländischen) Fahrerlaubnis

oder mit einer nicht von der Fahrerlaubnis umfassten Führerscheinklasse.

Fahrerlaubnis und Auflage

Das Nichtbeachten einer im Führerschein eingetragenen persönlichen Auflage, etwa das Tragen einer Brille, ist kein Verstoß gegen § 21 StVG, wohl aber ordnungswidrig nach §§ 46 Abs. 2 FeV, 24 StVG, sofern die Sehfähigkeit tatsächlich beeinträchtigt ist (BGH, Beschl. v. 30.08.1983 - 4 StR 114/82, NJW 1984, 65).

Eingeschränkte Fahrerlaubnis

Anders zu beurteilen ist der Fall der eingeschränkten Fahrerlaubnis nach § 23 Abs. 2 FeV. Ist der Bewerber nur bedingt zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis soweit wie notwendig auf eine bestimmte Fahrzeugart oder ein bestimmtes Fahrzeug mit besonderen Einrichtungen beschränken oder unter den erforderlichen Auflagen erteilen. Wer ein Kraftfahrzeug ohne Beachtung der Beschränkung führt, fährt ohne Fahrerlaubnis und macht sich damit nach § 21 StVG strafbar (BGH, Beschl. v. 13.07.1978 - 4 StR 82/78, NJW 1978, 2517).

Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit