OLG Karlsruhe - Urteil vom 14.10.2002
2 Ss 206/01
Normen:
IntVO § 4 Abs. 2 Nr. b, Abs. 3 Nr. 3 ;
Fundstellen:
VRS 105, 374

Fahren ohne Fahrerlaubnis; Fahren mit ausländischer Fahrerlaubnis nach Entziehung der inländischen

OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.10.2002 - Aktenzeichen 2 Ss 206/01

DRsp Nr. 2006/10425

Fahren ohne Fahrerlaubnis; Fahren mit ausländischer Fahrerlaubnis nach Entziehung der inländischen

»Die Einschränkungstatbestände des § 4 Abs. 3 Nr. 3 der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntVO) in der seit dem 1. Januar 1999 geltenden Fassung erstrecken sich auch auf Fälle, in denen der Inhaber einer zuvor erworbenen ausländischen Fahrerlaubnis, der keinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat, von dieser vor Inkrafttreten dieser Bestimmung im Hinblick auf die bis dahin geltende Regelung des § 4 Abs. 2 b IntVO in der Fassung vom 14. Februar 1996 Gebrauch machen durfte, weil ihm zwar die inländische Fahrerlaubnis durch ein Gericht entzogen wurde, eine Sperrfrist jedoch nicht mehr lief.«

Normenkette:

IntVO § 4 Abs. 2 Nr. b, Abs. 3 Nr. 3 ;
Fundstellen
VRS 105, 374