Fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.04.2003 - Aktenzeichen 7 W 123/01
DRsp Nr. 2004/19666
Fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung
Der Versicherungsnehmer handelt nur dann grob fahrlässig, indem er nach dem Verlust eines Kfz-Schlüssels die Codierung beibehält, wenn er davon ausgehen muss, dass der Finder den Schlüssel seinem Fahrzeug zuordnen kann.