KG - Beschluss vom 11.07.2014
3 Ws (B) 355/14 - 162 Ss 97/14
Normen:
StVG § 25 Abs. 2a;
Vorinstanzen:
AG Tiergarten - (344 OWi) 3022 Js-OWi 8810/13 (509/13) - 02.04.2014,

Fahrlässige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h durch einen angestellten TaxifahrerBeschwerde der Amtsanwaltschaft wegen Absehens von der Verhängung eines Regelfahrverbots trotz Vorliegens eines im Bußgeldkatalog benannten Regelfalls

KG, Beschluss vom 11.07.2014 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 355/14 - 162 Ss 97/14

DRsp Nr. 2014/17621

Fahrlässige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h durch einen angestellten Taxifahrer Beschwerde der Amtsanwaltschaft wegen Absehens von der Verhängung eines Regelfahrverbots trotz Vorliegens eines im Bußgeldkatalog benannten Regelfalls

1. Eine unkritische Würdigung der Einlassung des Betroffenen und seiner Zeugen rechtfertigt nicht, vom Verhängen eines Regelfahrverbotes abzusehen. 2. Wer leichtfertig das Verhängen eines Fahrverbotes (hier: Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit innerorts um 31 km/h) riskiert, kann sich nicht ohne Weiteres auf die berufliche Konsequenzen berufen, um das Regelfahrverbot zu vermeiden (im Anschluss an die Entscheidung des Senates, Beschluss vom 27. Juli 2009 - 3 Ws (B) 419/09).

Auf die Rechtsbeschwerde der Amtsanwaltschaft Berlin wird das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 2. April 2014 aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Tiergarten zurückverwiesen.

Normenkette:

StVG § 25 Abs. 2a;

Gründe: