BVerwG - Urteil vom 17.06.2021
2 WD 21.20
Normen:
SG § 17 Abs. 2 S. 3; WDO § 38 Abs. 1; WDO § 58 Abs. 7; StGB § 315c;
Fundstellen:
BVerwGE 173, 29
NVwZ-RR 2022, 50

Fahrlässige Verursachung des Todes eines Verkehrsteilnehmers durch einen Soldaten bei einer außerdienstlichen Fahrt; Beförderungsverbot als Ausgangspunkts der Zumessungserwägungen in disziplinarrechtlicher Hinsicht

BVerwG, Urteil vom 17.06.2021 - Aktenzeichen 2 WD 21.20

DRsp Nr. 2021/14285

Fahrlässige Verursachung des Todes eines Verkehrsteilnehmers durch einen Soldaten bei einer außerdienstlichen Fahrt; Beförderungsverbot als Ausgangspunkts der Zumessungserwägungen in disziplinarrechtlicher Hinsicht

Verursacht ein Soldat bei einer außerdienstlichen Fahrt fahrlässig den Tod eines anderen Verkehrsteilnehmers, ist in disziplinarrechtlicher Hinsicht ein Beförderungsverbot Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen. Hat er dabei grob fahrlässig oder vorsätzlich eine Straßenverkehrsgefährdung im Sinne des § 315c StGB begangen, ist von einer Herabsetzung im Dienstgrad auszugehen.

Tenor

Die Berufung der Wehrdisziplinaranwaltschaft gegen das Urteil der 5. Kammer des Truppendienstgerichts Nord vom 11. Juni 2020 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der dem früheren Soldaten darin erwachsenen notwendigen Auslagen werden dem Bund auferlegt.

Normenkette:

SG § 17 Abs. 2 S. 3; WDO § 38 Abs. 1; WDO § 58 Abs. 7; StGB § 315c;

Gründe

I

Das Berufungsverfahren betrifft die disziplinarische Ahndung einer im Straßenverkehr außerdienstlich verursachten fahrlässigen Tötung eines Menschen.