I.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 29 km/h außerorts zu einer - erhöhten - Geldbuße von 150,- EURO verurteilt und dazu Folgendes ausgeführt:
"Der Betroffene ist von Beruf als Servicetechniker beschäftigt.
Straßenverkehrsrechtlich ist der Betroffene wie folgt in Erscheinung getreten:
Durch Bußgeldbescheid des Hochsauerlandkreises vom 12.03.2002, rechtskräftig seit dem 28.03.2002, wurde gegen ihn wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine Geldbuße in Höhe von 75 Euro festgesetzt.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|