Der Betroffene ist durch Beschluss des Amtsgerichts Lübbecke vom 13. Januar 2003 wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße in Höhe von 100,00 EURO verurteilt worden. Außerdem wurde gegen ihn für die Dauer von einem Monat ein Fahrverbot verhängt und angeordnet, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein nach Rechtskraft des Beschlusses in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.
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