I.
Das Amtsgericht Ingolstadt hat den Betroffenen am 28.8.2003 wegen einer am 14.3.2003 begangenen Ordnungswidrigkeit des fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts um 29 km/h zu einer Geldbuße von 100 EUR verurteilt und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts ist der Betroffene wie folgt vorgeahndet:
1. Entscheidung vom 01.11.2000
unanfechtbar seit 22.11.2000
Tatzeit: 07.10.2000
Tatbezeichnung:
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