I. Die Klägerin wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluß der Regierung von Oberfranken vom 16. Dezember 1996 für den Bau der Bundesautobahn A 93 (Hof - Weiden - Regensburg) im Abschnitt Rathaushütte - Marktredwitz. Sie will erreichen, daß der Planfeststellungsbeschluß um die Festsetzung ergänzt wird, daß der Vorhabenträger zur Zahlung einer angemessenen Entschädigung wegen des Eingriffs in das Bergwerkseigentum der Klägerin oder zu dessen übernahme verpflichtet ist.
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