I. Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen vorsätzlicher Tageslenkzeitüberschreitung in 2 Fällen, tateinheitlich hierzu wegen vorsätzlicher Tagesruhezeitunterschreitung in 2 Fällen sowie wegen fahrlässiger Lenkzeitüberschreitung und wegen vorsätzlicher Lenkzeitunterschreitung zu einer Geldbuße von 1.035,-- EUR verurteilt. Grundlage dieser Entscheidung waren folgende Feststellungen:
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