OLG Karlsruhe - Beschluss vom 29.01.2007
3 Ss 205/06
Normen:
StVG § 24a Abs. 2 ;
Fundstellen:
DAR 2007, 405
NStZ 2007, 488
NZV 2007, 248
NZV 2007, 248
VRS 112, 130

Feststellung der Fahruntüchtigkeit wegen des Genusses von Cannabis

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.01.2007 - Aktenzeichen 3 Ss 205/06

DRsp Nr. 2007/10761

Feststellung der Fahruntüchtigkeit wegen des Genusses von Cannabis

»Für die Feststellung des Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung des berauschenden Mittels Cannabis reicht es aus, dass bei einer Blutuntersuchung auf Tetrahydrocannabinol im Blutserum, welche den von der Grenzwertkommission vorausgesetzten Qualitätsstandards genügt, ein Messergebnis ermittelt wird, das den von der Grenzwertkommission empfohlenen analytischen Grenzwert von 1 ng/ml Tetrahydrocannabinol im Serum erreicht.«

Normenkette:

StVG § 24a Abs. 2 ;

Gründe:

I.

Dem Betroffenen liegt nach dem Bußgeldbescheid des Regierungspräsidiums K. - Zentrale Bußgeldstelle B. -vom 28.11.2005 zur Last, am 09.05.2005 gegen 9:40 Uhr auf der Bundesautobahn zwischen H. und M. einen PKW unter der Wirkung des berauschenden Mittels Cannabis/Tetrahydrocannabinol geführt zu haben.