LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 10.07.2013
L 7 SB 52/11
Normen:
SchwbAwV § 3 Abs. 1 Nr. 1; SGB IX § 69 Abs. 4; StVG § 6 Abs. 1 Nr. 14; StVO § 45 Abs. 1b Nr. 2; StVO § 46 Abs. 1 Nr. 11;
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau, vom 25.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 SB 127/10

Feststellung des Merkzeichens aG im Schwerbehindertenrecht beim Bedürfnis nach einer möglichst weit geöffneten Fahrertür

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10.07.2013 - Aktenzeichen L 7 SB 52/11

DRsp Nr. 2014/200

Feststellung des Merkzeichens aG im Schwerbehindertenrecht beim Bedürfnis nach einer möglichst weit geöffneten Fahrertür

Der Bedarf an möglichst großen Parkflächen, um für den Ausstieg eines behinderten Menschen die Fahrertür eines Autos weit öffnen zu können, genügt allein nicht, um die Voraussetzungen für das Merkzeichens "aG" zu erfüllen.

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SchwbAwV § 3 Abs. 1 Nr. 1; SGB IX § 69 Abs. 4; StVG § 6 Abs. 1 Nr. 14; StVO § 45 Abs. 1b Nr. 2; StVO § 46 Abs. 1 Nr. 11;

Tatbestand:

Umstritten ist, ob bei der Klägerin die gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) vorliegen.