Autor: Weingran |
Die Kosten eines zur Bezahlung der unfallbedingten Rechnungen erforderlich gewordenen Kredits werden nur selten und nur in nachgewiesener Höhe erstattet. Der Schädiger ist grundsätzlich nur verpflichtet, vom Tag des Unfalls an die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen (LG Neuruppin, Urt. v. 08.03.2017 -
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|