Abschleppkosten

Autor: Weingran

Die Kosten für den Transport des beschädigten Fahrzeugs von der Unfallstelle bis zur nächstgelegenen, geeigneten Fachwerkstätte werden erstattet - konkret und fiktiv (AG Gronau, Urt. v. 03.08.2012 - 2 C 96/10). Wegen der Verbringung des Fahrzeugs im Fall eines Totalschadens siehe Teil 4/2.