Autor: Stephan Schröder |
Bei einer Föhnlage in den Alpen kam der Fahrer eines gemieteten Pkw ohne ersichtlichen Grund von der Fahrbahn ab; der Vermieter machte Schadenersatzansprüche geltend. Es besteht kein Anscheinsbeweis dafür, dass der Unfall durch Föhneinfluss herbeigeführt wurde, da nicht ausgeräumt ist, dass nicht andere Ursachen mitgewirkt haben (OLG München, Urt. v. 24.06.1966 -
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