Formalien

Autor: Christian Sitter

Die Entscheidung ergeht entweder durch Verfügung der Verwaltungsbehörde, der Staatsanwaltschaft oder durch Beschluss bei Gericht. Verfügungen (StA, Verwaltungsbehörde) sind zumindest aktenkundig zu machen, Beschlüsse (Gericht) zu verkünden.