Autor: Christian Sitter |
Die Entscheidung ergeht entweder durch Verfügung der Verwaltungsbehörde, der Staatsanwaltschaft oder durch Beschluss bei Gericht. Verfügungen (StA, Verwaltungsbehörde) sind zumindest aktenkundig zu machen, Beschlüsse (Gericht) zu verkünden.
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