(Entscheidung der Einzelrichterin)
Die Rechtsbeschwerde wird zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern zur Entscheidung übertragen.
2.(Entscheidung des Bußgeldsenats in der Besetzung mit drei Richtern)
Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Detmold vom 20.02.2019 im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsmittels - an dieselbe Abteilung des Amtsgerichts Detmold zurückverwiesen.
Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.
I.
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