Der Kläger erlitt erhebliche Verletzungen, als am 16. Mai 1992 um 23.00 Uhr sein PKW, den seine Freundin A. M. führte, mit dem entgegenkommenden, bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW des Erstbeklagten, den dieser fuhr, kollidierte. Der Erstbeklagte, der eine Blutalkoholkonzentration von 1,83 Promille hatte, hatte die Gewalt über sein Fahrzeug verloren. Er war mit hoher Geschwindigkeit zunächst rechts gegen den Bordstein geprallt, sodann in die Gegenfahrbahn geraten und dort frontal mit dem Fahrzeug des Klägers zusammengestoßen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|