Auf Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Montabaur vom 6. Mai 2009 mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu erneuter Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an dieselbe Abteilung des Amtsgerichts Montabaur zurückverwiesen.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen, der in der Hauptverhandlung von seinem Schweigerrecht Gebrauch gemacht hatte, wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeuges unter der Wirkung von Cannabis (1,8 ng/ml THC) zu einer Geldbuße von 250,00 € und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt.
Seine hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde hat Erfolg.
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