OLG Brandenburg - Beschluss vom 25.08.2008
1 Ss 29/08
Normen:
StVG § 21;
Vorinstanzen:
AG Brandenburg, vom 10.12.2007 - Vorinstanzaktenzeichen Ds 169/07

Führerscheintourismus; Gültigkeit einer während des Bestehens einer Sperrfrist im EU-Ausland erworbenen Fahrerlaubnis

OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2008 - Aktenzeichen 1 Ss 29/08

DRsp Nr. 2010/9291

"Führerscheintourismus"; Gültigkeit einer während des Bestehens einer Sperrfrist im EU-Ausland erworbenen Fahrerlaubnis

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 26. Juni 2008 (Rs. C-329/06) ist dahingehend zu verstehen, dass in einem Urteil wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bei Vorliegen eines in einem anderen Mitgliedsstaat ausgestellten Führerscheins (hier eines tschechischen Führerscheins) Feststellungen dazu erforderlich sind, ob auf der Grundlage der Angaben in diesem Führerschein selbst oder aus anderen vom Ausstellermitgliedsstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins sein Inhaber, auf den im Hoheitsgebiet des ersten Mitgliedsstaats eine Sperrfrist verhängt worden ist, seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedstaates hatte.

Auf die Revision des Angeklagten wird Urteil des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel vom 10. Dezember 2007 aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel zurückverwiesen.

Normenkette:

StVG § 21;

Gründe: