I.
Das Amtsgericht - Schöffengericht - Chemnitz hatte den Angeklagten wegen "Hehlerei in zwei Fällen, Diebstahl in Tateinheit mit Urkundenunterdrückung, Fahren ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen jeweils in Tateinheit mit Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis in drei Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit vorsätzlichem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr mit Nötigung, versuchter gefährlicher Körperverletzung mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und mit Urkundenfälschung und in einem weiteren Fall in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und mit Urkundenfälschung" zu der Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt und die Verwaltungsbehörde angewiesen, ihm vor Ablauf von drei Jahren keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
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