Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 12.500,- Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger, der zu keinem Zeitpunkt Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis war, wehrt sich gegen den Bescheid des Landratsamts Neu-Ulm (im Folgenden: Landratsamt) vom 15. Februar 2016, mit dem festgestellt wurde, dass er nicht berechtigt sei, von seiner "in Belgien erworbenen Fahrerlaubnis" auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen (Nr. 1), und mit dem er verpflichtet wurde, seinen belgischen Führerschein zur Eintragung eines Sperrvermerks vorzulegen (Nr. 2).
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