Gegenstand und Umfang/Grenzen öffentlich-rechtlicher Straßenverkehrssicherungspflicht; Steinschlaggefahr
OLG Koblenz, Urteil vom 04.08.2003 - Aktenzeichen 12 U 177/02
DRsp Nr. 2004/2526
Gegenstand und Umfang/Grenzen öffentlich-rechtlicher Straßenverkehrssicherungspflicht; Steinschlaggefahr
Die Straßenverkehrssicherungspflicht umfasst auch eine Vorsorge gegen Steinschlag. Besondere bauliche Schutzmaßnahmen sind aber nur dann erforderlich, wenn mit einer Gefährdung durch Steinschlag als naheliegend zu rechnen ist.