LG Saarbrücken, vom 04.02.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 157/00
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem (behaupteten) Verkehrsunfall - Auswirkungen des sog. Trennungsprinzips
OLG Saarbrücken, Urteil vom 08.04.2003 - Aktenzeichen 3 U 159/02
DRsp Nr. 2003/8191
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem (behaupteten) Verkehrsunfall - Auswirkungen des sog. Trennungsprinzips
1. Nach den in Haftpflichtversicherungsfällen geltenden Trennungsprinzip ist zwischen dem Haftpflichtverhältnis und dem Deckungsverhältnis und damit prozessual zwischen dem Haftpflichtprozess und dem Deckungsprozess zu unterscheiden.2. Ob und in welcher Höhe ein Schadensersatzanspruch des Dritten gegen den Versicherungsnehmer besteht, ist auf Grund der für das Haftpflichtverhältnis maßgeblichen Normen des Haftpflichtprozesses zu entscheiden. Über die Eintrittspflicht des Versicherers wird dagegen im Deckungsprozess entschieden.3. Hinsichtlich des Bestehens eines Anspruchs des geschädigten Dritten entfaltet die rechtskräftige Entscheidung des Haftpflichtprozesses für die Dekkungsfrage Bindungswirkung.4. Zur Frage der Verletzung von Obliegenheiten des Versicherungsnehmers gem. § 7AKB sowie zur Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs gegen den Versicherer durch den Versicherungsnehmer