KG - Urteil vom 08.02.2022
6 U 20/18
Normen:
VVG § 203 Abs. 5; VVG § 203 Abs. 2; VAG a.F. § 12b; VAG a.F. § 12c; Kalkulationsverordnung (KalV) § 15; VAG § 155; VAG § 160; Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) § 17; ZPO § 256 Abs. 2; ZPO § 286; BGB § 812 Abs. 1 S. 1; BGB § 818; BGB § 195; BGB § 199 Abs. 1; BGB § 214 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 10.01.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 23 O 264/16

Gerichtliche Prüfung der materiellen Rechtmäßigkeit von Maßnahmen zur Limitierung der Beitragserhöhung aufgrund eines versicherungsmathematischen Sachverständigengutachtens, Anforderungen an die tarifübergreifende Prüfung der Limitierungsmaßnahmen und an die hierzu heranzuziehenden Unterlagen

KG, Urteil vom 08.02.2022 - Aktenzeichen 6 U 20/18

DRsp Nr. 2022/7966

Gerichtliche Prüfung der materiellen Rechtmäßigkeit von Maßnahmen zur Limitierung der Beitragserhöhung aufgrund eines versicherungsmathematischen Sachverständigengutachtens, Anforderungen an die tarifübergreifende Prüfung der Limitierungsmaßnahmen und an die hierzu heranzuziehenden Unterlagen

1. Der Beweis der materiellen Wirksamkeit der Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung gemäß § 203 Abs. 2 VVG, §§ 12b, 12c VAG a.F. i.V.m. der Kalkulationsverordnung (KalV) bzw. §§ 155, 160 VAG i. V. m. der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) durch den vom Versicherungsnehmer auf Rückzahlung von erhöhten Prämienanteilen nach Beitragserhöhungen in Anspruch genommenen und beweisbelasteten Versicherer ist nicht geführt, wenn der mit der Erstattung eines versicherungsmathematischen Gutachtens gerichtlich beauftragte Sachverständige die Einhaltung der Grenzen des Beurteilungsspielraums, der dem Versicherer bei der Verteilung der zur Limitierung der Erhöhung eingesetzten Mittel aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zusteht, nicht überprüfen kann, weil die Gründe für die Verteilung der Mittel auf die Versicherten aus den zur Überprüfung vorgelegten Unterlagen nicht hinreichend nachvollzogen werden können.