I.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße von 100,- EURO und einem Fahrverbot von einem Monat verurteilt. In den Feststellungen heißt es:
"Der Betroffene befuhr am 19.08.2001 gegen 00.01 Uhr die BAB 2 Richtungsfahrbahn Hannover zwischen den km 301.5 - 300.5. Im dortigen Bereich ist die Geschwindigkeit durch beidseitig aufgestellte, deutlich sichtbare Schilder auf 120 km/h, die vor den Km-Steinen 301.5 - 300.5 aufgestellt sind, beschränkt.
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