Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen einer fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 100,- EURO verurteilt und zugleich gegen ihn ein Fahrverbot von einem Monat festgesetzt.
Das Amtsgericht hat dazu folgende Feststellungen getroffen:
"Am 17. August 2002 gegen 11.05 Uhr befuhr der Betroffene mit dem PKW mit dem amtlichen Kennzeichen XXXXXXX die Bundesautobahn A 45 in Dortmund in Fahrtrichtung Frankfurt. In Höhe des Kilometersteins 22,6 überschritt er die dort durch Zeichen 274 der Straßenverkehrsordnung festgesetzte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 47 km/h.
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