BGH - Urteil vom 08.02.1989
VIa ZR 57/88
Normen:
VVG § 61 ;
Fundstellen:
DAR 1989, 219
VRS 1989, 62
Vorinstanzen:
Koblenz,

Grobe Fahrlässigkeit bei Augenblickversagen

BGH, Urteil vom 08.02.1989 - Aktenzeichen VIa ZR 57/88

DRsp Nr. 1994/4163

Grobe Fahrlässigkeit bei Augenblickversagen

Das Vergessen eines von verschiedenen Handgriffen in einem zur Routine gewordenen Handlungsablauf, das auch einem üblicherweise mit seinem versicherten Eigentum sorgfältig umgehenden Versicherungsnehmer passieren kann, ist bei einem solchen Versicherungsnehmer der typische Fall eines Augenblickversagens, das das Verdikt "grobe Fahrlässigkeit" nicht verdient.

Normenkette:

VVG § 61 ;
Vorinstanz: Koblenz,
Fundstellen
DAR 1989, 219
VRS 1989, 62