BayObLG, Beschluß vom 21.10.1998 - Aktenzeichen 1 ObOWi 542/98
DRsp Nr. 1999/9882
Grundlage für die Zumessung einer Geldbuße
Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Die wirtschaftlichen Verhältnisse kommen daneben auch in Betracht. Es ist daher rechtsfehlerhaft, die Regelgeldbuße lediglich aufgrund von überdurchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen auf die Höchstgeldbuße zu erhöhen.