Autor: Hering |
Die Gutachterkosten werden erstattet, wenn das Gutachten von der gegnerischen Versicherung in Auftrag gegeben wurde, aber auch die Kosten eines Privatgutachtens, dies allerdings nicht bei Bagatellschäden.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|