Mietwagenkosten

Autor: Hering

Die Kosten für ein Ersatzfahrzeug werden erstattet. Eine Beschränkung auf Fälle der beruflichen Notwendigkeit für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs besteht nicht; das Unfallfahrzeug kann auch nur privat genutzt sein.

Im Reparaturfall werden die Kosten für deren Dauer übernommen; bei Totalschaden jedoch längstens für vier Wochen.