Autor: Hering |
Die Kosten für ein Ersatzfahrzeug werden erstattet. Eine Beschränkung auf Fälle der beruflichen Notwendigkeit für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs besteht nicht; das Unfallfahrzeug kann auch nur privat genutzt sein.
Im Reparaturfall werden die Kosten für deren Dauer übernommen; bei Totalschaden jedoch längstens für vier Wochen.
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