Finanzierungskosten

Autor: Hering

Im Grundsatz sind auch die Kosten für eine Zwischenfinanzierung des Schadens zu erstatten.

Über den Umfang des Ersatzes gibt es jedoch keine festen Regeln und auch keine gefestigte Rechtsprechung. Die Gerichte entscheiden im Einzelfall über Notwendigkeit und Angemessenheit der Kosten. Außergerichtlich lässt sich Ersatz nur selten erzielen. Allerdings gibt es ab Erlass eines Urteils Zinsen.