Autor: Weingran |
Zum Nachweis der Höhe des Fahrzeugschadens beim Totalschaden sowie auch zum Nachweis, dass die Reparaturkosten auf dem Unfall beruhen, ist grundsätzlich das Einholen eines Sachverständigengutachtens erforderlich. Unter dieser Voraussetzung werden auch die hierfür anfallenden Kosten, meistens auch die eines deutschen, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, erstattet (LG Kleve, Urt. v. 16.01.2015 -
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