Autor: Hering |
Private Gutachterkosten werden, soweit es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt, übernommen. Dies gilt auch für private Gutachten, die der Geschädigte in seinem Heimatland in Auftrag gibt. Selbstverständlich zahlt die Versicherung auch die Kosten für Gutachten, die sie selber in Auftrag gegeben hat.
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