Finanzierungskosten

Autor: Hering

Kosten die dadurch entstehen, dass der Geschädigte zur Finanzierung der Reparatur ein Darlehn aufnehmen muss, werden nicht gezahlt.

Die Versicherung hat nur die gesetzliche Verzinsung zu übernehmen. Diese ist zu zahlen einen Monat nachdem der Geschädigte sämtliche notwendigen Unterlagen, Belege dem Versicherer vorgelegt hat.