Autor: Hering |
Kosten die dadurch entstehen, dass der Geschädigte zur Finanzierung der Reparatur ein Darlehn aufnehmen muss, werden nicht gezahlt.
Die Versicherung hat nur die gesetzliche Verzinsung zu übernehmen. Diese ist zu zahlen einen Monat nachdem der Geschädigte sämtliche notwendigen Unterlagen, Belege dem Versicherer vorgelegt hat.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|