Gutachterkosten

Autor: Tufan

Die Kosten eines türkischen Sachverständigen, die bezugnehmend einer Feststellungsklage vom Gericht beauftragt sind, werden in der Schadensersatzklage zugesprochen. Bei außergerichtlichen Regulierungen direkt durch den Versicherer stellt der Versicherer seinen eigenen Gutachter ein. Nach der dargestellten Rechtsprechung (dazu siehe Teil  4/1 und 4.2) sind an sich auch die Kosten eines ausländischen Gutachtens zu übernehmen, weil dies zur Ermittlung des dortigen Reparaturkostenaufwands bzw. Wiederbeschaffungswerts erforderlich ist. Allerdings werden gleichwohl von den Instanzgerichten diese Kosten nicht stets zugesprochen. Bei direkten Anträgen werden die Gutachtenkosten von den Versicherern nicht erstattet.