Nutzungsentgang

Autor: Tufan

Nutzungsentgang von privat als auch geschäftlich genutzten Fahrzeugen wird von den Gerichten zugesprochen. Der Nutzungsentgang kann auch durch ein Mediationsverfahren geltend gemacht werden Für den Nutzungsausfall haftet nur der Halter und der Fahrer. Für den Versicherer ist keine Haftung vorgesehen.