OLG Thüringen, Urteil vom 08.07.2003 - Aktenzeichen 5 U 177/03
DRsp Nr. 2004/15044
Haftung bei Unfall eines gestohlenen Pkw
»Zur Haftung von Fahrer, Halter und Haftpflichtversicherer eines PKW für Unfallschäden, die der Dieb des Fahrzeugs verursacht, wenn der Fahrer den Diebstahl dadurch ermöglicht, dass er die Ladung durch die geöffnete Heckklappe sortiert ohne den Zündschlüssel abzuziehen.«