OLG Bamberg - Urteil vom 14.05.2002
5 U 218/01
Normen:
BGB § 823 ff. ; BGB § 839 Abs. 1 ; BGB § 847 Abs. 1 ; StVO § 1 Abs. 1, 2 ; StVO § 3 Abs. 1 S. 2, 4 ; StVO § 3 Abs. 2 ; StVO § 18 Abs. 6 ; StVO § 35 Abs. 6 ; StVG § 7 Abs. 1, 2 ; StVG § 17 Abs. 1 ; GG Art. 34 S. 1 ; GKG § 12 ; GKG § 14 ; GKG § 25 ;
Fundstellen:
OLGReport-Bamberg 2003, 251
Vorinstanzen:
LG Aschaffenburg Urteil 3 O 491/99 vom 15.11.2001,

Haftung eines Bundeslandes aus dem Gesichtspunkt der Amtspflichtverletzung für Schäden aus einem Verkehrsunfall, an dem Räumfahrzeuge beteiligt sind

OLG Bamberg, Urteil vom 14.05.2002 - Aktenzeichen 5 U 218/01

DRsp Nr. 2003/6206

Haftung eines Bundeslandes aus dem Gesichtspunkt der Amtspflichtverletzung für Schäden aus einem Verkehrsunfall, an dem Räumfahrzeuge beteiligt sind

Keine Haftung des beklagten Landes für einen Unfallschaden, der auf der Bundesautobahn im Zusammenhang mit dem Einsatz von Räumfahrzeugen des Winterdienstes entstanden ist, wenn der geschädigte Verkehrsteilnehmer zur Nachtzeit auf schneebedeckter Fahrbahn erheblich zu schnell gefahren ist und ihm erhebliche Unaufmerksamksamkeit vorzuwerfen ist.

Normenkette:

BGB § 823 ff. ; BGB § 839 Abs. 1 ; BGB § 847 Abs. 1 ; StVO § 1 Abs. 1, 2 ; StVO § 3 Abs. 1 S. 2, 4 ; StVO § 3 Abs. 2 ; StVO § 18 Abs. 6 ; StVO § 35 Abs. 6 ; StVG § 7 Abs. 1, 2 ; StVG § 17 Abs. 1 ; GG Art. 34 S. 1 ; GKG § 12 ; GKG § 14 ; GKG § 25 ;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt von dem beklagten Land Schadensersatz, angemessenes Schmerzensgeld und die Feststellung hälftiger Ersatzpflicht des beklagten Landes gegenüber dem Kläger hinsichtlich dessen künftigen materiellen und immateriellen Schadens aus dem Verkehrsunfall vom 30.12.1996.