AG Sinsheim - Urteil vom 30.10.2003
4 C 196/03
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 828 Abs. 2 ;
Fundstellen:
NJW 2004, 453
NZV 2004, 146

Haftung eines nicht ganz acht Jahre alten Kindes für die Herbeiführung von Schäden an einem parkenden Fahrzeug

AG Sinsheim, Urteil vom 30.10.2003 - Aktenzeichen 4 C 196/03

DRsp Nr. 2004/5511

Haftung eines nicht ganz acht Jahre alten Kindes für die Herbeiführung von Schäden an einem parkenden Fahrzeug

Beschädigt ein 7 Jahre und 9 Monate altes Kind ein parkendes Fahrzeug, so findet der Haftungsausschluss des § 828 Abs. 2 S. 1 BGB keine Anwendung, weil hier die typischerweise von einem Kraftfahrzeug ausgehenden Gefahren nicht zum Tragen gekommen sind.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 § 828 Abs. 2 ;
Fundstellen
NJW 2004, 453
NZV 2004, 146