Der damals 28 Jahre alte Kläger wurde am 3. September 1993 gegen 23.45 Uhr mit seinem Fahrrad ohne eingeschaltete Frontleuchte von einem linksabbiegenden PKW erfaßt und schwer verletzt; u.a. verlor er sein Augenlicht. Der Kläger erteilte nach dem Unfall seinem Vetter M. S. Generalvollmacht, der seinerseits den beklagten Rechtsanwalt mit der Regelung der Unfallschadenssache betraute.
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